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Du kannst an deiner gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen?

Wenn du beim Ticketkauf eine Ticketversicherung abgeschlossen hast, meldest du deinen Schadenfall direkt bei der Europäischen Reiseversicherung ERV.

Schadendienst ERV
Europäische Reiseversicherung ERV
Postfach
CH-4002 Basel

Telefon: +41 58 275 27 27

Was muss ich bei einem Schadenfall tun?

So gehst du vor

1. Nachweis sicherstellen
Bei Krankheit oder Unfall musst du unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen und den Schaden entsprechend dokumentieren lassen.

2. Schaden direkt bei der ERV melden
Fülle die Online-Schadenmeldung der ERV aus.

3. Unterlagen bereithalten
Für die Schadenmeldung benötigst du unter anderem:

  • Buchungs- bzw. Bestellbestätigung

  • Ticket

  • Arztzeugnis, Todesfallbescheinigung oder einen anderen offiziellen Nachweis

  • Zahlungsverbindung / IBAN

Wichtig: Jedes Ticket ist einzeln versichert

Die Ticketversicherung ist stets an ein einzelnes Ticket gebunden

Bei mehreren gebuchten Tickets muss für jedes zu versichernde Ticket eine separate Ticketversicherung abgeschlossen werden. Informationen darüber, ob für dein Ticket eine Versicherung besteht, findest du in deiner Buchungsbestätigung.

Wann greift die Ticketversicherung?

Die Ticketversicherung kann unter anderem bei folgenden unvorhergesehenen Ereignissen greifen:

  • schwere Krankheit oder Verletzung

  • schwere Schwangerschaftskomplikationen

  • Tod der versicherten Person oder einer sehr nahestehenden Person

  • bestimmte schwere Schäden am Eigentum am Wohnort

  • Ausfall oder Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgrund eines technischen Defekts

  • Unfall oder Panne des Privatfahrzeugs oder Taxis auf der direkten Anreise

  • bestimmte behördlich angeordnete Isolationen oder Quarantänen

Wichtig: Ob im konkreten Schadenfall Versicherungsschutz besteht, beurteilt ausschliesslich die ERV. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht versichert?

Nicht alle Ereignisse sind durch die Ticketversicherung gedeckt. Nicht versichert sind beispielsweise bestimmte bereits bekannte oder eingetretene Ereignisse sowie eine Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.

Alle Ausschlüsse und Deckungsbeschränkungen findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsunterlagen

Hier findest du die vollständigen Informationen zu deiner Ticketversicherung.

Du hast Fragen zu einem Schadenfall?

Die Schadenbeurteilung und Schadenabwicklung erfolgt direkt durch die Europäische Reiseversicherung ERV.

Schadendienst ERV
Europäische Reiseversicherung ERV
Postfach
CH-4002 Basel

Telefon: +41 58 275 27 27
E-Mail: schaden@erv.ch