Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stiftung Klangwelt Toggenburg
Art. 1.0 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Stiftung Klangwelt Toggenburg ("Anbieter") und den Nutzenden ihrer Dienstleistungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Ticketkäufe, die Anmietung von Räumlichkeiten, die Teilnahme an Kursen sowie weiteren Dienstleistungen, welche durch die Klangwelt Toggenburg angeboten werden.
Mit der Bestätigung der AGB im Rahmen einer Buchung oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung erklärt sich der Kunde ("Nutzende/r") mit diesen AGB einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
Art 2.0 Dienstleistungen und Vertragsabschluss
Der Anbieter stellt verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung, darunter Ticketverkäufe, Raumvermietungen, Gruppenangebote, Kurse und Veranstaltungen. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem/der Nutzenden kommt durch die Buchung einer Dienstleistung und die anschliessende Bestätigung seitens des Anbieters zustande.
Art. 2.1 Zahlungsfristen
Kursgebühren sind spätestens bis 10 Tage vor Kursbeginn einzuzahlen.
Für Vermietungen, Führungen, Gruppenangebote und andere Dienstleistungen gilt die Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
Art 3.0 Raumvermietung
Für die Anmietung von Räumlichkeiten gelten folgende Bestimmungen: Die Anmietung ist verbindlich, sobald eine schriftliche Bestätigung durch den Anbieter erfolgt ist.
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist auf die in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten beschränkt. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache und schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich.
Der/die Mietende ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen und übermässige Verschmutzungen werden dem/der Mietenden in Rechnung gestellt.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Buchungen aus wichtigen Gründen, wie z.B. höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Betriebsstörungen, zu stornieren. In einem solchen Fall wird die Mietgebühr zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Art. 4.0 Vorschriften und Nutzung
Den Vorschriften des Anbieters, insbesondere Sicherheitsauflagen, Alters-und Zutrittsbeschränkungen, ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Der/die Nutzende trägt die Verantwortung dafür, dass die gebuchten Leistungen nur zu den vorgesehenen Zwecken und unter Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen werden.
Art 4.1 Beschallung
Das Klanghaus ist ein begehbares Instrument mit direkt integrierten Resonanzkörpern und Akustik-Elementen. Eine technische Beschallung, die darüber hinausführt, ist nicht vorgesehen und muss in jedem Fall mindestens 10 Tage vor der Durchführung mit der Vermieterin abgesprochen werden.
Rücksichtnahme auf die Mietenden der anderen Räume wird vorausgesetzt. Bei Streitigkeiten entscheidet die Vermieterin über die Handhabung. Den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeitenden der Klangwelt Toggenburg ist Folge zu leisten.
Für den Innenraum gilt grundsätzlich eine Schallpegelbegrenzung von 93 dB(A). Bei der Installation einer Musikanlage, welche die Beschallung mit 93 dB(A) oder mehr erlaubt, ist eine elektronische Schallpegelbegrenzung einzurichten.
Für allfällige Lärmklagen durch Überschreitung der Schallpegelbegrenzung durch die Mietpartei oder deren Lieferunternehmen haftet die Mietpartei.
Art 4.2 Suisa
Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik sind von der Mietpartei selbst direkt bei der SUISA anzumelden und abzugelten. Dies gilt nicht für Kooperationen, die in Zusammenarbeit mit der Klangwelt Toggenburg entwickelt wurden.
Art 4.3 Bewilligungen
Polizeiliche und behördliche Bewilligungen wie Veranstaltungsbewilligungen, Verlängerungen, etc. sind von der Mietpartei auf eigene Kosten einzuholen. Eine Bewilligung wird insbesondere für eine Verlängerung der Öffnungszeit (nach 22h) benötigt.
Das Einverständnis der Stiftung Klangwelt Toggenburg ist vor der Eingabe bei der Bewilligungsbehörde zu klären.
Kontakt: Gemeinderatskanzlei, Frau AllmannTel. 058 228 71 13 / ines.allmann@wildhaus-altstjohann.ch
Art 4.4 Reinigung
Die Grundreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Falls aussergewöhnliche Verschmutzungen hinterlassen werden, welche die Mietpartei zu verantworten hat, wird der Aufwand für die Beseitigung verrechnet.
Art 5.0 Annullation
Die Annullationsbedingungen richten sich nach den verschiedenen Angeboten der Klangwelt Toggenburg.
Die Bearbeitungsgebühr liegt bei pauschal CHF 100.00 und wird bei nachfolgenden Aufträgen geltend gemacht:
Bei Änderung einer Kurs-Buchung
Für die Verarbeitung von Annullationen für Kurse, Gruppenangebote und andere Dienstleistungen
Ausgenommen sind Änderungen für Gruppenführungen und Dienstleistungen imRahmen der Klanghaus-Vermietung
Art 5.1 Klangkurse, Umbuchung oder Annullation durch Kursteilnehmer
Eine Annullation durch Kursteilnehmende ist schriftlich zu erklären. Treten Kursteilnehmende vom Vertrag zurück oder nehmen sie am Kurs nicht teil, kann die Klangwelt Toggenburg Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr werden folgende Annullationskosten verrechnet:
Annullation bis 30 Tage vor Kursbeginn, 0% des Kurspreises
bis 22 Tage vor Kursbeginn: 10% des Kurspreises
21 bis 16 Tage vor Kursbeginn: 20% des Kurspreises
15 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kurspreises
7 bis 0 Tage vor Kursbeginn: 100% des Kurspreises
Es wird empfohlen, eine private Annullationsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen.
Im Falle einer Absage, bei der der freigewordene Platz zu den gleichen Konditionen und aufgrund einer Warteliste weiter vergeben werden kann, wird nur die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.
Art 5.2 Raummiete – Annullation durch Drittmieter
Bei Rücktritt vom Vertrag – mit oder ohne Verschulden der Mietpartei – werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten verrechnet:
bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 20 % der Grundmiete
weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50 % der Grundmiete
weniger als 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100 % der Grundmiete
Art. 5.2.1. Drittanbieter
Für Leistungen dritter Anbieter, die die Vermieterin im Auftrag der Mietpartei bezieht, treten deren Allgemeine Geschäfts-, Nutzungs-und Stornobedingungen in Kraft.
Art 5.3 Vertragsrücktritt durch Vermieterin
Die Vermieterin ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
die Mietpartei mit finanziellen Verpflichtungen im Verzug ist,
die Mietpartei gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klangwelt Toggenburg verstösst,
behördlich notwendige Genehmigungen nicht vorgelegt werden oder die Behörde die
Veranstaltung verbietet,der Vermieterin bekannt wird, dass die geplante Nutzung den Vereinbarungen widerspricht, gegen rechtliche Bestimmungen verstösst oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist,
das Gebäude, sonstige Flächen oder Leistungen ganz oder teilweise infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die die Vermieterin nicht beeinflussen kann, nicht zur Verfügung gestellt werden können,
die Mietpartei unrichtige Vertragsangaben insbesondere über Art und Durchführung der Veranstaltung gemacht hat. In den oben genannten Fällen ist die Vermieterin berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag durch einseitige Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift der Mietpartei zurückzutreten.
Überdies können Schadensersatzansprüche gegenüber der Mietpartei geltend gemacht werden. Weiter liegt es in der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Vermieterin, in Fällen von Gefahr in Verzug den Abbruch einer bereits laufenden Nutzung anzuordnen. Der Mietpartei erwächst in solchen Fällen kein wie immer gearteter Anspruch gegenüber der Vermieterin.
Art 6.0 Personendaten
Die Klangwelt Toggenburg ist berechtigt, Personendaten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit den Aktivitäten der Klangwelt stehen, zu verarbeiten. Dies umfasst auch die Nutzung im Rahmen der Programme und Aktivitäten der Tochtergesellschaft Klangcampus AG. Sämtliche Personendaten werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verwendet und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Nutzenden an Dritte weitergegeben.
Art. 7.0 Parkplatzordnung beim Klanghaus
Das Parkieren auf dem Areal des Klanghauses ist nicht gestattet. Die Mietpartei hält die am Anlass teilnehmenden Personen an, die Fahrzeuge im Tal (Unterwasser / Wildhaus) abzustellen und mit dem Rufbus/Sammeltaxi mybuxi ins Klanghaus zu reisen. Für Anlieferungen der Mietpartei kann max. 1 Fahrzeug für die Dauer des Aus-/Einladens vor dem Klanghaus parkiert werden. Im Anschluss muss das Fahrzeug weggestellt und auf den öffentlichen Parkplätzen rund um das Resonanzzentrum Peter Roth oder im Tal parkiert werden. Sollte diese Regelung missachtet werden, behält sich die Vermieterin vor, pro Fahrzeug CHF 300.00 Busse zu verrechnen.
Art 8.0 Haftung
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen, der Webseite oder durch höhere Gewalt entstehen. Dies schliesst Schäden durch IT-Störungen, Unterbrechungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter ein. Der Anbieter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Art 9.0 Rechtsstreitigkeiten
Für Streitigkeiten, die aus diesen AGB oder den damit verbundenen Dienstleistungen entstehen, ist der Gerichtsstandort der Stiftung Klangwelt Toggenburg, Alt St. Johann.
Art 10.0 Schlussbestimmungen
Die Korrespondenzsprache der Stiftung Klangwelt Toggenburg ist Deutsch. Kommunikation in anderen Sprachen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist Alt St. Johann.
AGB Version gültig ab 1. Oktober 2024