Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stiftung Klangwelt Toggenburg
Art. 1.0 Allgemeines
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Stiftung Klangwelt Toggenburg (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kundinnen und Kunden, (nachfolgend „Kundschaft“), wie Mieter, Kursteilnehmerinnen im Zusammenhang mit sämtlichen von der Anbieterin angebotenen Leistungen (insbesondere Veranstaltungen, Kurse, Vermietungen, Gruppenangebote, Führungen, etc.), soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
Durch die Bestätigung der AGB im Rahmen der Buchung oder durch die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erklärt die Kundschaft die vorbehaltlose Anerkennung dieser AGB und verpflichtet sich, sämtliche darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.
Art 2.0 Dienstleistungen und Vertragsabschluss
Die Anbieterin stellt verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung, darunter Ticketverkäufe, Raumvermietungen, Gruppenangebote, Kurse und Veranstaltungen.
Der Vertrag zwischen der Anbieterin und der Kundschaft kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung (z.B. Buchungsbestätigung, Offerte, E-Mail, Ticket) durch die Anbieterin beim Kunden zustande.
Art. 2.1 Zahlungsfristen
Kursgebühren sind spätestens bis 10 Tage vor Kursbeginn einzuzahlen.
Für Vermietungen, Führungen, Gruppenangebote, Erlebnisse und andere Dienstleistungen gilt die Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.
Tickets für Konzerte und Veranstaltungen sind grundsätzlich über das Online Ticketing System sofort zu bezahlen. Erfolgt die Buchung auf Rechnung, muss der Betrag spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung auf dem Konto der Anbieterin gutgeschrieben sein.
Art. 2.2 Zahlungswährung
Der Rechnungsbetrag wird grundsätzlich in Schweizer Franken (CHF) fakturiert und ist in dieser Währung zu begleichen. Zahlung in EURO ist nach Rücksprache mit der Anbieterin möglich. In diesem Fall erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrags zum am Tag der Rechnungsstellung gültigen Wechselkurs.
Die Zahlung hat ausschliesslich auf folgendes Konto zu erfolgen:
Raiffeisenbank Obertoggenburg, Bahnhofstrasse 8, 9620 Nesslau:
IBAN CH 13 8080 8009 1870 1701 9 / BIC/Swift Code RAIFCH22XXX
Allfällige Kursdifferenzen zwischen dem Rechnungsdatum und dem Zahlungseingang sowie sämtliche Bankspesen oder Gebühren gehen vollumfänglich zulasten des Zahlungspflichtigen. Der Zahlungseingang gilt erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag in der vereinbarten Währung (nach Umrechnung) dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wurde.
Bei Gruppenangeboten wird der Gesamtbetrag nach dem Erlebnis in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen kann in Bar oder per Kreditkarte vor Ort bezahlt werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung zu erheben. Weitere Inkassokosten bleiben vorbehalten.
Art 3.0 Raumvermietung
Für die Anmietung von Räumlichkeiten gelten folgende Bestimmungen:
Die Anmietung ist verbindlich, sobald eine schriftliche Bestätigung durch die Anbieterin erfolgt ist.
Die Nutzung der Räumlichkeiten ist auf die in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeiten beschränkt. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache und schriftlicher Zustimmung der Anbieterin möglich.
Die Kundschaft verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und sämtliche darin befindlichen Einrichtungen mit besonderer Sorgfalt zu nutzen. Es gilt ein hoher Sorgfaltsmassstab, wie er bei der Nutzung fremden Eigentums durch eine umsichtige und verantwortungsbewusste Person erwartet wird. Insbesondere sind Schäden, Verunreinigungen, Lärmbelästigungen und jede missbräuchliche Verwendung zu vermeiden.
Die Kundschaft haftet für sämtliche durch ihn/sie oder Dritte verursachte Schäden sowie für übermässige Verschmutzungen und trägt die daraus entstehenden Wiederherstellungs- und Reinigungskosten.
Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Buchungen aus wichtigen Gründen, wie z.B. höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Betriebsstörungen oder anderer nicht von ihr zu vertretende Ereignisse jederzeit ganz oder teilweise zu stornieren oder zu verschieben. In einem solchen Fall wird eine bereits bezahlte Mietgebühr ausschliesslich für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kundschaft, insbesondere auf Schadenersatz, Ersatz von Folgekosten oder entgangenem Gewinn, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Anbieterin ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
a) die Mietpartei mit finanziellen Verpflichtungen im Verzug ist,
b) die Mietpartei gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klangwelt Toggenburg verstösst,
c) die Mietpartei Anweisungen der Anbieterin - insbesondere Sicherheitsauflagen, Alters- und Zutrittsbeschränkungen, Hausordnung, Vorgaben zu Urheber- und Bildrechten missachtet,
d) behördlich notwendige Genehmigungen nicht vorgelegt werden oder die Behörde die Veranstaltung verbietet,
e) der Vermieterin bekannt wird, dass die geplante Nutzung den Vereinbarungen widerspricht, gegen rechtliche Bestimmungen verstösst oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist,
f) das Gebäude, sonstige Flächen oder Leistungen ganz oder teilweise infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die die Anbieterin nicht beeinflussen kann, nicht zur Verfügung gestellt werden können,
g) die Mietpartei unrichtige Vertragsangaben, insbesondere über Art und Durchführung der Veranstaltung, gemacht hat. In den oben genannten Fällen ist die Anbieterin berechtigt, vom abgeschlossenen Vertrag durch einseitige Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift der Mietpartei zurückzutreten.
Überdies können Schadensersatzansprüche gegenüber der Mietpartei geltend gemacht werden. Weiter liegt es in der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Vermieterin, in Fällen von Gefahr in Verzug den Abbruch einer bereits laufenden Nutzung anzuordnen. Der Mietpartei erwächst in solchen Fällen kein wie immer gearteter Anspruch gegenüber der Vermieterin.
Art 4.0 Vorschriften und Nutzung
Den Vorschriften und Anweisungen der Anbieterin - insbesondere Sicherheitsauflagen, Alters- und Zutrittsbeschränkungen, Hausordnung, Vorgaben zu Urheber- und Bildrechten - ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Die Kundschaft trägt die Verantwortung dafür, dass die gebuchten Leistungen nur zu den vorgesehenen Zwecken und unter Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen werden.
Die Anbieterin ist berechtigt, Personen, die gegen Weisungen oder Sicherheitsbestimmungen verstossen, vom Gelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge besteht in diesem Fall nicht.
Die Kundschaft haftet uneingeschränkt für sämtliche Schäden, Aufwendungen oder Rechtsverletzungen, die aus einer Missachtung dieser Vorschriften und Anweisungen resultieren. Dies gilt auch für Verstösse durch mitgebrachte Personen oder Dritte, für welche die Kundschaft verantwortlich ist. Allfällige Schadenersatzansprüche der Anbieterin bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Art 4.1 Beschallung
Das Klanghaus ist ein begehbares Instrument mit direkt integrierten Resonanzkörpern und Akustik-Elementen. Eine technische Beschallung, die darüber hinausführt, ist nicht vorgesehen und muss in jedem Fall mindestens 10 Tage vor der Durchführung mit der Vermieterin abgesprochen werden.
Rücksichtnahme auf die Mietenden der anderen Räume wird vorausgesetzt. Bei Streitigkeiten entscheidet die Anbieterin über die Handhabung. Den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeitenden der Klangwelt Toggenburg ist Folge zu leisten.
Für den Innenraum gilt grundsätzlich eine Schallpegelbegrenzung von 93 dB(A). Bei der Installation einer Musikanlage, welche die Beschallung mit 93 dB(A) oder mehr erlaubt, ist eine elektronische Schallpegelbegrenzung einzurichten.
Zu berücksichtigen ist die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall NISSG / V-NISSG.
Für allfällige Lärmklagen durch Überschreitung der Schallpegelbegrenzung durch die Mietpartei oder deren Lieferunternehmen haftet die Mietpartei. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für allfällige Gesundheits- oder Personenschäden, die infolge der Beschallung auftreten können, soweit diese nicht auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Anbieterin zurückzuführen sind. Die Verantwortung für die Einhaltung der massgeblichen Schallgrenzwerte und Schutzvorschriften liegt ausschliesslich bei der Kundschaft.
Art 4.2 Suisa
Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musik sind von der Kundschaft selbst direkt bei der SUISA anzumelden und abzugelten. Dies gilt nicht für Produktionen und Werken, die in Zusammenarbeit mit der Klangwelt Toggenburg entwickelt wurden.
Art 4.3 Bewilligungen
Polizeiliche und behördliche Bewilligungen wie Veranstaltungsbewilligungen, Verlängerungen, etc. sind von der Mietpartei auf eigene Kosten einzuholen. Eine Bewilligung wird insbesondere für eine Verlängerung der Öffnungszeit (nach 22h) benötigt.
Das Einverständnis der Stiftung Klangwelt Toggenburg ist vor der Eingabe bei der Bewilligungsbehörde zu klären.
Kontakt: Gemeinderatskanzlei / Tel. 058 228 71 28 / ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch
Art 4.4 Reinigung
Die Grundreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Falls aussergewöhnliche Verschmutzungen hinterlassen werden, welche die Mietpartei zu verantworten hat, wird der Aufwand für die Beseitigung verrechnet.
Art 5.0 Allgemeine Annullationsbedingungen
Die Annullationsbedingungen der Anbieterin richten sich nach den verschiedenen Angeboten der Klangwelt Toggenburg.
Soweit im konkreten Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, wird bei Annullationen oder Änderungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben. Diese Gebühr wird insbesondere bei folgenden Fällen verrechnet:
a) Bei Änderung einer bestehenden Kurs-Buchung
b) Für die Verarbeitung von Annullationen für Kurse, Gruppenangebote und andere Dienstleistungen.
c) Ausgenommen sind Änderungen für Gruppenführungen und Dienstleistungen im Rahmen der Klanghaus-Vermietung
Ergänzend zu den allgemeinen Annullationsbedingungen gelten für Klangkurse, Raummieten und Gruppenangebote, die nachfolgenden besonderen Annullationsbedingungen.
Art 5.1 Besondere Annullationsbedingungen für
Klangkurse, Umbuchung oder Annullation durch Kursteilnehmer
Eine Annullation durch Kursteilnehmende ist schriftlich zu erklären. Treten Kursteilnehmende vom Vertrag zurück oder nehmen sie am Kurs nicht teil, kann die Klangwelt Toggenburg Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Annullation bis 30 Tage vor Kursbeginn: 0% des Kurspreises
Bis 22 Tage vor Kursbeginn: 10% des Kurspreises
21 bis 16 Tage vor Kursbeginn: 20% des Kurspreises
15 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40% des Kurspreises
7 bis 0 Tage vor Kursbeginn : 100% des Kurspreises
Es wird empfohlen, eine private Annullationsversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abzuschliessen.
Art 5.2 Besondere Annullationsbedingungen für Raummiete – Annullation durch die Kundschaft
Bei Rücktritt vom Vertrag – mit oder ohne Verschulden der Mietpartei – werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Kosten verrechnet:
Bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 20 % der Grundmiete
Weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50 % der Grundmiete
Weniger als 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100 % der Grundmiete
Art. 5.3 Besondere Annullationsbedingungen für
Gruppenangebote / Annullation
Wird aufgrund einer Änderung durch den Kunden die Durchführung zum gewünschten neuen Termin unmöglich (Personalverfügbarkeit, Kontingent etc.) und der Kunde annulliert die Buchung und vereinbart keinen Ersatztermin, gelten die Annullationsbedingungen wie folgt:
Bis 14 Tage vor Beginn des Erlebnisses: kostenlose Annullation
13 bis 7 Tage vor Beginn des Erlebnisses: 20% der Buchungssumme
6 Tage bis 24 Stunden vor Beginn des Erlebnisses: 50% der Buchungssumme
Am Tag des Erlebnisses: 100% der Buchungssumme
Art. 6.0 Gruppenangebote / Verspätung
Bei verspäteter Ankunft durch die Kundschaft fallen ab einer Verspätungszeit von 15 Minuten Unkostenbeiträge von CHF 50.— pro angefangene 30 Minuten an. Diese werden in der Endrechnung aufgeführt. Bei nicht Erscheinen werden die vollen Kosten verrechnet.
Art 7.0 Personendaten (Ergänzung Datenschutz)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der entsprechenden Verordnung (VDSG).
Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzlich erlaubt ist.
Die Kundschaft stimmt im Rahmen der Inanspruchnahme von Leistungen der Anbieterin der Verarbeitung von Personendaten zwecks Ausstellung der Ticketbestätigungen und oder Mietverträge sowie Rechnungsstellung und für direkte Marketingmassnahmen (Angebotsinformationen) der Anbieterin und in Einzelfällen der Tochtergesellschaft Klangcampus AG zu. Die Kundschaft kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
Art. 8.0 Parkplatzordnung beim Klanghaus
Das Parkieren auf dem Areal des Klanghauses ist nicht gestattet. Die Mietpartei hält die am Anlass teilnehmenden Personen an, die Fahrzeuge im Tal (Unterwasser / Wildhaus) abzustellen und mit dem Rufbus/Sammeltaxi mybuxi ins Klanghaus zu reisen oder beim Resonanzzentrum Peter Roth zu parkieren.
Für Anlieferungen der Mietpartei kann max. 1 Fahrzeug für die Dauer des Aus-/Einladens vor dem Klanghaus parkiert werden. Im Anschluss muss das Fahrzeug weggestellt und auf den öffentlichen Parkplätzen rund um das Resonanzzentrum Peter Roth oder im Tal parkiert werden. Sollte diese Regelung missachtet werden, behält sich die Vermieterin vor, pro Fahrzeug CHF 300.— Busse zu verrechnen.
Art 9.0 Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden, welche sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.
Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden (z. B. Folgeschäden, Datenverluste, Reise- oder Übernachtungskosten) ist vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für Hilfspersonen nach Art. 101 OR wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Kundschaft ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherungsdeckung (z. B. Haftpflichtversicherung) sicherzustellen.
Art 10.0 Rechtsstreitigkeiten
Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem materiellen Recht der Schweiz.
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den damit verbundenen Dienstleistungen ergeben, ist ausschliesslich das Gericht am Sitz der Anbieterin Klangwelt Toggenburg, Alt St. Johann, Schweiz, zuständig.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, auch „Wiener Kaufrecht“) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Art. 11.0 Vorrang und Rangfolge bei Widersprüchen
Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn und soweit die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Im Falle von Widersprüchen zwischen einem individuell abgeschlossenen Vertrag (z. B. Buchungsbestätigung, Offerte oder Einzelvereinbarung) und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des individuell abgeschlossenen Vertrags Vorrang.
Sofern nicht ausdrücklich eine andere Rangfolge vereinbart wird, gilt folgende Reihenfolge der massgeblichen Vertragsbestandteile:
a) Individuell abgeschlossener Vertrag (Mietvertrag, Buchungsbestätigung, Offerte, Einzelvereinbarung)
b) Besondere Vertrags- oder Angebotsbedingungen
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Zwingende gesetzliche Bestimmungen des schweizerischen Rechts bleiben vorbehalten und gehen den vertraglichen Regelungen vor.
Art 12.0 Schlussbestimmungen
Die Anbieterin behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB Version V2 gültig ab 1. Januar 2026